Kassenbuch richtig führen !
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Kassenbuch richtig führen !
von Annemarie am 19.10.2011 17:07Hallo !
Ich will gar nicht so weit ausholen....
Wie funktioniert die Spesenabrechnung richtig ? Habe schon das Internet auf den Kopf gestellt zwecks Kassenbücher am PC führen, Software kaufen usw.
Habe mich beim Finanzamt informieren wollen da konnte mir keiner helfen!!!!!!!!!
Hauptsächlich geht es darum wie man Kilometerpauschale richtig berechnet bei den Auftritten und wie man das Geld
verrechnet mit den Spielern ?????????
Mein Vorgänger hat in den 20 Jahren immer eine "Spesenabrechnung pro Auftritt/Musiker" 6,50€" berechnet im Kassenbuch.
Ich wollte wissen wo er das her hatte, er sagte: Früher vom Finanzamt aus waren es mal 5,00 DM pro Kopf !!
WIE MACHT IHR DAS UND WIE IST ES RICHTIG ?????????????
Ich brauche HILFE !!!!!!
Re: Kassenbuch richtig führen !
von catt am 20.10.2011 10:09Hallo Annemarie,
das ist ja mal ein interessantes Thema!
Leider kann ich dir nicht helfen, da bei uns immer alle auf eigene Kosten zu den Auftritten fahren...
Ich hoffe, dass dir hier schnell geholfen werden kann! Kassenbuch, Abrechnungen, allg. Finanzen ist mal ein Thema das bestimmt viele interesieren könnte!!!
Lg Catt
Lg Carolin
Spielmannszug des Jägercorps Wunstorf von 1854 e.V. (bei Hannover)
Re: Kassenbuch richtig führen !
von fauwly am 21.10.2011 07:44Hallo Annemarie,
wenn Du (was die Fahrt-/ Reisekosten oder Pendlerpauschale angeht) auf Nummer sicher gehen möchtest, dann orientierst Du Dich besser (je nach Bundesland) an den jeweilig gültigen (Landes-) Reisekostengesetzen. Dort gibt es pro gefahrenen Kilometer bestimmte/ unterschiedliche €-Cent- Beträge, die vergütet werden können. Allerdings wird bei vielen Gesetzen noch die Fahrzeugart (Bahn, Bus, eigener PKW usw.) abgefragt. Gleichzeitig ist natürlich (vom Empfänger der Leistung) nachzuweisen, dass er wirklich entspr. Kilometerleistung mit einem bestimmten Beförderungsmittel zurückgelegt hat.Auch gibt es zusätzliche €- Cent- Beträge für die Mitnahme weiterer Personen oder Materialien usw.
Beispiele und Infos (aus NRW) hier: http://www.vmb-nrw.de/go/kassenfuehrung.html
Ich vermute mal, Dein Vorgänger hat eine Art „Verpflegungspauschale (-mehraufwand)" ausgeschüttet und den Leuten ausgezahlt/ vergütet (?) Ist da vielleicht etwas (was die Höhe angeht) in Eurer Satzung oder in Versammlungsprotokollen hinterlegt ? Aber Achtung !!! Ich bin zwar kein Steuerexperte oder Fachmann- dennoch denke ich sollte man schauen, was bzw. ob möglicherweise etwas steuerpflichtig wäre (?) Auch diese Ausschüttungen sind natürlich (für wen auch immer – intern/ extern) nachzuhalten. Es darf sicherlich kein Honorar sein, dann müsste sicher auch ein Honorarvertrag oder ähnliches mit den Musikern geschlossen werden.
Wie das nun im Bereich des Ehrenamtes usw. läuft, da solltest Du beim Finanzamt oder dem Steuerberater eures Vereins nachhaken. Auf jeden Fall gilt (irgendwo) für die Kassenbuchführung eines Vereins:
Alle Belege chronologisch ordnen/ abheften und aufbewahren.Es gilt halt alle Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen (via Kassenbuch = kann man kaufen oder via Excel als Tabellenkalkulation etc.) Nachhalten von Debitoren- und Kreditorposten, alle Vorgänge müssen hinterlegt werden – also mit dem Datum, kurze Beschreibung des Vorgangs. Die Beträge aufmetern, die entweder ein- oder aber ausgehen. Die Umsatzsteuer- bzw. MwSt- Beträge (wenn angefallen und je nach Höhe) zu den entspr. Posten ausweisen. Immer den aktuellen Kassen (be-)stand ausweisen usw. Eine Art Kassenbuch kannste auch bei Computerbild (FGS- Kassenbuch) kostenlos (Freeware) herunterladen.
Bei uns im Verein und Verband wird Software von http://www.commusic.de/ eingesetzt. Neben der Kassen- bzw- Buchführung, kannste alles Mögliche (was einen Verein angeht) damit erschlagen. Bis hin zur Noten- und Instrumentenverwaltung bzw. erstellen von Statistiken usw.
VG
http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"
Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)