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Re: Beitritt zum Volksmusikbund (NRW) - Souveränität des Vereins
von fauwly am 31.05.2011 17:30.. muss ganz kurz einlenken ... es sind Fördermittel des Landes (in dem Falle NRW) aus sog. zweckorientierten Glückspielerträgen (z. B. Oddset).... Vorzüge und Vorteile: Mitgliedschaft und Vorteile
.. besonders die immer wieder zitierten Möglichkeiten mit der GEMA zusammenzuarbeiten ! Das bieten aber alle fünf Musikverbände in NRW
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Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: Keilwerth Flöten ? oder doch eher Sandner
von fauwly am 30.05.2011 19:54hat eine Keilwerth Flöte die gleiche Grifftabelle wie die Sandner Flöten?
.... fast ................................. (beachte in diesem Zusammenhang auch Alternativgriffe, ebenfalls zu betrachten sind Alt- u. Tenorflöten, nicht nur Soprane)
.... fast ... würde auch für Voigt gelten- Wobei ich gerade nicht weiß, ob Voigt nur Soprane herstellt oder auch Alt- u. Tenorflöten (?).
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"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von fauwly am 25.05.2011 05:47Hallöle !
Im letzten Fall waren es ein hoher vierstelliger Euro- Betrag und die zusätzliche Anschaffung der kompletten Notenausgaben. Wenn man bedenkt, das Noten in einem Blasorchester z. B. so ca. bei 100,- € bis 200,- € (und mehr) per Ausgabe liegen, dann ist das schon etwas. In o. g. Fall mussten eben zusätzlich alle die Stücke/ Werke gekauft werden, die den Musikern/ dem Orchester nur in Form einer Kopie vorlagen. Nun kann sich jeder selber seine Gedanken zu dem Thema machen und überlegen was auf einen Verein- bei Fehlverhalten- (finanziell) zukommen kann.
Tun wir lieber nicht so als 1. ginge uns das nichts an und 2. kann uns nicht passieren. Im Gegenteil !
Hier, damit die Suche ein Ende hat, die Bezirksdirektionen der GEMA.
Bei Fragen kann man sich an diese Einrichtungen wenden. Die helfen dort bei
konkreten Fragen sogar weiter:
GEMA- Bezirksdirektionen
Ansonsten weitere Infos und Unterlagen hier: www.gema.de
VG
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"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von fauwly am 24.05.2011 17:45Der Veranstalter:
Anmeldung von Veranstaltungen (Musikfeste, Ständchen, Abendkonzerte, Kirchenkonzerte etc.)
Grundsätzlich sind alle Einzelveranstaltungen mit Musikern ca. 1 Woche, jedoch spätestens drei Tage vor der Durchführung mit folgenden Angaben bei der GEMA (z. B. zuständige Bezirksdirektion) anzumelden:
Genaue Anschrift des Veranstalters
Tag oder Tage der Veranstaltung / en
Art der Veranstaltung / en
Ort der Veranstaltung / en
Name des Veranstaltungslokals (Halle oder Zelt)
Größe des Veranstaltungsraumes in qm (von Wand zu Wand gemessen)
Höhe des Eintrittsgeldes
Bei Anmeldung von Konzerten oder Musikfesten sind immer ein Programm und eine Festschrift mit
einzusenden. Die Musikfolgen (die gespielten Musikstücke) sind innerhalb einer Woche nach jeder Veranstaltung der GEMA zu melden. Bitte das Formular für Musikfolgen verwenden. Es genügt aber auch eine Aufstellung aus dem Computer, mit Adresse des Meldenden, es muss nicht zwingend das GEMA - Formular sein, und kann z. B. als e-Mail - Anhang gesendet werden.
Diese sind bei der GEMA, im Internet unter
http://www.gema.de/veranstaltungen
Die GEMA hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass ab Januar 2009 die örtliche Presse und das Internet verstärkt kontrolliert und ausgewertet werden. Die GEMA erfährt von den meisten Veranstaltungen aus den Medien, die sie von einem Vertragsunternehmen überwachen lässt.
Vereine, die eine Veranstaltung nicht melden, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben der GEMA-Gebühr werden ein Kontrollzuschlag und weitere prozentuale Zuschläge erhoben.
http://www.gema.de/
Die meisten (Laien-) Verbände in Deutschland- nicht nur die Kirchen:
Musikverbände Pauschal-/ Rahmenverträge
Es existieren zwischen den großen Musikverbänden in Deutschland und der GEMA
sog. Pauschal- bzw Rahmenverträge, um möglichst kostengünstig GEMA - Beiträge oder Tarife zu bekommen.
Es lohnt sich also schon bei Verbänden anzufragen oder Mitglied in solchen Verbänden zu sein. Kostenersparnisse von 10 % bis 20 % (über den entspr. Verband) sind sicher drin !
Unter Umständen kann auch eine persönlicher Kontakt und eine persönliche Verhandlung mit der GEMA erfolgreich sein.
Gleichzeitig bietet die GEMA auch einen Sozial- und Kulturtarif, Tarife im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit usw. ! Man muss sich nur trauen den Kontakt aufzunehmen.
Ansonsten gilt für den letzten Absatz:
Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind öffentlich (= Anmeldung), die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht (möglicherweise Schwamm drüber ...). ABER
Bei der Klärung der Frage, ob die eigene Party/ Feier öffentlich ist oder nicht, hilft ein Blick ins Urheberrechtsgesetz:
„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine geplante Musiknutzung öffentlich - und damit lizenzpflichtig - ist oder nicht, hilft die jeweils zuständige GEMA-Bezirksdirektionen weiter !
VG
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"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von fauwly am 24.05.2011 13:02Hallöle !
Mal zur weiteren Info- Thema: „Kopieren von Noten“, „Weitergabe von kopierten Werken/ Notenmaterial“ und „musizieren spielen aus kopiertem Material“!
Neuerdings übernimmt die GEMA auch die „Rechtewahrnehmung“ der „VG Musikedition“. Die VG Musikedition ist neben der GEMA eine weitere urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Sie vertritt u. a. Rechte von Komponisten, Textern und Verlagen.
Ebenfalls als Hinweis:
Findet z. B. ein öffentliches Konzert statt, kann die GEMA innerhalb/ während dieses Konzertes prüfen/ prüfen lassen (auch danach), ob die Musiker aus kopiertem Notenmaterial, genehmigten Notenkopien musizieren oder aus Originalblättern/ - vorlagen spielen. Gleiches kann und wird auch für Ausbildungsliteratur gelten !
Grundsätzlich kann es überall und immer zu solchen (vor- Ort- ) Prüfungen durch die GEMA bzw. deren Vertreter(n) kommen ! Ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen und war recht teuer. Geldstrafen sind immer beliebter als Gefängnisstrafen
Zusammengefasst:
Urheberrecht- Strafrecht
Urheberrecht- Schadensersatz
VG
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: Gebrauchte Trompete
von fauwly am 23.05.2011 17:07Hi Janni !
Versuche einmal das Instrument (einige Male vor dem jeweiligen benutzen) mit lauwarmen (Prill-) Wasser zu spülen. Es kann sein, dass die Ventile sog. Hemmungen haben, die durch Speichelrückstände und langes nicht benutzen hervorgerufen werden. Alles öfter wiederholen. funktioniert es nicht, ab damit zum Instrumentenbauer in die Werkstatt.
Perinetventile sind schon anfällig.
VG
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: Noten gesucht
von fauwly am 23.05.2011 10:51Oh je, wenn das die GEMA liest !
Schenken heißt aber nicht auch spielen dürfen !
Besser keine öffentlichen Experimente
VG
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: Noten gesucht
von fauwly am 23.05.2011 08:09Hallo Matthias,
es gab vor Jahren eine Ausgabe (für Spielleute) passend zur Blasmusik. Leider wohl nicht mehr erhältlich bzw. verlegt. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass Du den Marsch von R.- G. Gnauck meinst (?)
Für Blasmusik u. a. hier: Deutsche Liedermärsche
Würde im Westharzer Musikhaus mal anfragen, ob es ein Restposten der Spielleuteausgabe gibt. Ansonsten bleibt nur: ……. „selber machen!“
Vielleicht findest Du ja auch einen anderen- netten- Verein, der Dir das
Teil schenkt
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: Spielen ohne Noten
von fauwly am 23.05.2011 07:17Hallöle !
Also, bevor es noch Protest(e) hagelt. Neben den oben bereits genannten (NRW-) Verbänden (die D- Lehrgänge anbieten), gibt es natürlich noch den Blasmusikverband NRW e. V. (im BDB). Den möchte ich natürlich nicht vergessen.
Auch dieser Verband bietet D- Lehrgänge (D 1 bis D 3) bzw. das Jungmusikerleistungsabzeichen des BDB in Gold, Silber und Bronze an. Vorzugsweise für Blasorchester => Böhmflöten und Schlagwerker wären dort auch gut platziert.
Nun aber schnell zurück zumThema: "Spielen ohne Noten!"
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: Spielen aus dem Handgelenk
von fauwly am 22.05.2011 18:34Hallöle !
Ok, wenn es im Rahmen der Bewegungslehre sein sollte, dann guckst Du hier:
Trommelschule D 1
Da ist alles zu finden, was Du im Rahmen der Bewegungslehre (groß, mittel, klein - einschl. Hand -u. Armbewegungen) so benötigst
VG
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