Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
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Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von Hexenland_Trommler am 10.01.2011 12:55Hallo,
ich digitalisiere gerade alte Videoaufnahmen von Konzerten unseres Vereines. Die möchte ich über youtube hochladen und auf unsere Homepage verlinken.
Wie sieht es da mit der GEMA aus ? Wer kennt sich da aus ?
Auf den Videos spielt nur unser Verein, und die Aufnahmen wurden auch aus eigenen Reihen gemacht.
Spielmannsgruß Stefan
Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von Carsten am 10.01.2011 16:47Es kann sein das Youtube den Ton entfernt. Youtube ist als Seitenbesitzer verantwortlich.
vg
Carsten
Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von fauwly am 10.01.2011 20:00Hallo Stefan !
Eieieieiei, ein heißes ….. ein mega heißes Eisen !
Hmmmmmmm, aaaaaaaaalso, gemäß Berechtigungsvertrag überträgt ein Komponist, ein Verlag etc. (immer unter der Vorraussetzung ER/ SIE/ ES ist Mitglied der GEMA) "sämtliche“ Verwertungsrechte" an seinen Werken zur exklusiven Wahrnehmung an die GEMA. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die meisten Werke (die dort von Euch gespielt und aufgenommen wurden) Arrangements bzw. Bearbeitungen von der Blasmusik (für Spielleute) sind oder einige wenige Originalkompositionen für Spielmannszüge/ Spielleutegruppen/ Spielleuteorchester dort zu hören/ sehen sind.
Selbst wenn die Komponisten/ Arrangeure, die Verlage oder Dein Verein diesem Vorhaben zustimmen würden kannst Du eigentlich nicht unbedingt davon ausgehen, dass das alles legal ist! Leider! Ein hochladen bei „Youtbe“ und verwerten auf Eurer HP sind rechtlich gesehen recht kniffelig! Da wird es bei abschalten des Tons nicht bleiben.
Wenn Dein Vorhaben Erfolg haben soll, benötigst Du eigentliche folgende Nutzungsrechte (gem. UrhG):
Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - und das Recht der Zugänglichmachung!
Problem: „Diese Rechte werden ausschließlich von der GEMA vergeben!“
Dieses u. a. deshalb, weil fast alle Werke die Blasorchester, Marching- Bands, Fanfarengruppen, Spielleute etc. so von sich geben zum sog. GEMA-Repertoire gehören (von Weihnachtsliedern, bis zum Konzertanten Werk oder Marsch ...... natürlich auch Unterhaltungsmusik … egal welches Genre). Eine Einwilligung des Urhebers (Komponist, Verlag, Verein etc.) ändert daran nichts. Wie gesagt, die Nutzungs- und Verwertungsrechte obliegen der GEMA.
Heißt- vor Veröffentlichung muss diese Nutzung bei der GEMA angemeldet werden und es sind dann sog. Nutzungsgebühren zu zahlen (siehe hierzu GEMA.de und weiter unten).
Allerdings ist es so, dass aufgrund des Umfangs der momentan bei „Youtube“ angebotenen Videos nur selten kontrolliert wird. Wenn dann nur bei Videos, die extrem oft angesehen und geklickt wurden.
Du siehst, eine vollständige Rechteklärung bei einem sog. Musikvideo/ Clip ist sehr umfangreich (egal ob bei „Youtube“ hochgeladen oder einfach nur verlinkt). Allerdings kommt es in der Praxis, gerade bei Spielmannszügen etc., sehr selten zu Problemen, wenn diese ihre Videos online stellen. Ein gewisses Restrisiko besteht bei Nichteinholung sämtlicher Rechte aber natürlich immer.
Das betrifft nicht nur Vereine, Gruppen usw. sondern auch Verlage, wenn sie etwas ähnliches (z. B. als Klangbeispiel) hochladen. Ansonsten schreibt „Youtube“ heraus, ...
„.....dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar !“
Sei es drum, vielleicht konnnte ich ja helfen. Aber ..… Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
GEMA Vergütungssätze I
GEMA- Vergütungssätze Music on Demand
VG
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Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
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Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von BO-7 am 10.01.2011 21:10Hallo, ihr Guten!
Das hört sich wohl nicht nur kompliziert an.
Wie sieht es denn da mit Werken ausländischer Komponisten aus? Ich bin in der Beziehung nicht wirklich bewandert. Wenn ich aber nun einen Marsch, Polka oder irgend etwas nicht europäischer Komponisten spielen möchte, wie sieht es eigentlich da mit den Urheberrechten aus? Gibt es dort auch diesen Schutz, ich vermute mal: Ja? Wie wird dieser dann gewährleistet? Ich habe gerade einmal kurz bei der GEMA nachgeschaut, da habe ich adhoc nur etwas für den Schutz europäischer Werke gefunden.
Dann gab es ja noch die Geschichte mit Ablauf des Urheberrechtes nach so und soviel Jahren. (War schon mal Thema)
Wie bekommt man z.B. heraus, welche Werke nicht mehr (durch verlängertes Urheberrecht?) geschützt sind?
Das würde mich jetzt einfach interessieren, um da etwas besser durchzublicken.
LG
Warum soll alles grau und trist sein. Bunt soll es sein, am besten Rot und Gold...sonst wäre das Leben halb so schön!!!
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Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von Carsten am 10.01.2011 21:11@fauwly,
hast Du schon von rechtlichen Schritten gegen Youtube- Nutzer aus der Spielmannsumgebung gehört? Gibt es Beispiele?
Gibt Youtube Adressen oder Identitäten von Nutzern Preis?
lg
Carsten
Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von fauwly am 11.01.2011 05:34@ Carsten
.......................hast Du schon von rechtlichen Schritten gegen Youtube- Nutzer aus der Spielmannsumgebung gehört?
Ja ! Sind derzeit sogar - aktuell- Verfahren anhängig (wohl aber nicht gegen Spielleute) und ich werde ein Teufel tun mich da reinhängen ..... zumindest nicht in einem öffentlichen Forum! Bei Interesse- direkt bei der GEMA anfragen, die freuen sich Die Damen und Herren dort sind wesentlich tiefer in der Materie als wir hier. Ansonsten, bei Interesse, den Schlagabtausch GEMA vs. Youtube - über Google - nachverfolgen ... viel Spaß damit
......
Gibt Youtube Adressen oder Identitäten von Nutzern Preis?
Ja ! 1. Gesetzlich dazu verpflichtet (bitte immer daran denken- es gibt u. a. in Deutschland ein Gesetzt, dass das Urheberrecht regelt. Dem muss sich auch Youtube bzw. jede andere Plattform beugen. 2. Es gibt ein Rahmenabkommen zwischen GEMA und "Youtube", die das alles regelt !
Alles andere und viele weitere nützliche Infos kann man hier - durch Eingabe des Begriffs GEMA- in der Suchfunktion finden.
Weiter hier nochmal ein Zitat - Auszug von meinem Posting oben:
Du siehst, eine vollständige Rechteklärung bei einem sog. Musikvideo/ Clip ist sehr umfangreich (egal ob bei „Youtube“ hochgeladen oder einfach nur verlinkt). Allerdings kommt es in der Praxis, gerade bei Spielmannszügen etc., sehr selten zu Problemen, wenn diese ihre Videos online stellen. Ein gewisses Restrisiko besteht bei Nichteinholung sämtlicher Rechte aber natürlich immer.
Das betrifft nicht nur Vereine, Gruppen usw. sondern auch Verlage, wenn sie etwas ähnliches (z. B. als Klangbeispiel) hochladen. Ansonsten schreibt „Youtube“ heraus, ...
„.....dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar !“
Sei es drum, vielleicht konnnte ich ja helfen. Aber ..… Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
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Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von Carsten am 11.01.2011 08:12Hat niemand verlangt
Wie kommt Youtube an meine Identitätsdaten?
Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von fauwly am 11.01.2011 08:23Hat niemand verlangt
... hätte auch NIEMAND bekommen !
... schau Dich einfach mal so bei Google/ Youtube um ... oder besser .... frag doch einfach mal bei Youtube an !
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Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von Carsten am 11.01.2011 09:06Axel, ich habe gerade Deine CV gelesen und bin etwas durch Deine anderen Forenbeiträge gewandert.
Da ich dieser Menge an Kompetenz und Sachwissen auf allen Gebieten nichts entgegen zu setzen habe beschränke ich mich ab sofort auf Fragen. Vielleicht kann auf diese Weise die eine oder andere Antwort bekommen.
Was meinst Du wird im Streit der GEMA mit Youtube noch passieren?
Stehen Youtube -Nutzer mit einem Bein im Gefängnis?
Müssen Vereine zittern wenn Musik in ihren Clips zu hören ist?
Kannst Du mir Fundstellen bei Google nennen, in denen es um die Weitergabe von Youtube Nutzerdaten geht? (Ich finde keine. Sicher gebe ich die falschen Suchbegriffe ein)
Re: Videoclips vom Konzert bei Youtube einstellen GEMA ?
von fauwly am 11.01.2011 09:23Hallo Carsten .....
Das kann keiner sagen und abschätzen- am wenigsten wir Musiker oder unsere Orchester ! Wenn die derzeit verhärteten Fronten etwas aufweichen könnten und beide Seiten etwas stärker aufeinander zugehen würden, dann würde man sicher eine Lösung finden. Immer unter der Prämisse .... man will eine Lösung finden und bleibt nicht steif auf seinen Standpunkten hängen (obwol beiden Seiten irgendwo die Hände gebunden sind). Ein Ende dieses Streites ist sicher erstmal offen- kommt aber bestimmt. (siehe dazu, dass Google/ Youtube der GEMA angeboten hat sich außergerichtlich zu einigen und miteinander zu sprechen) Guter Schritt. Man muss aber auch sagen, es geht ja nicht nur um unsere Laienmusik, das richtig dicke Geld wird in anderen Musikbereichen/- Branchen verdient.
... eigentlich ja ...... ... aber uneigentlich reichen Geldstrafen ..... und noch viel schlimmer .. wo kein Kläger, da kein Richter !
.... auch hier bleibt immer ein Restrisiko ... 99 x geht es gut, 1 x eben nicht ! Wie gesagt, wo kein Kläger da ist erstmal kein Richter ! Ansonsten- wenn die Nutzungsrechte (gem. UrhG) eingeholt wurden - kann nix passieren (gilt im Übrigen auch für die zweite Frage).
Gut zu wissen ist aber für alle: § 106 UrhG:
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar..
Zu deiner Frage - wenn einer Strafantrag stellt kommt es zwar nicht zu einer Verhaftung, aber wohl zu einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht
VG
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