Noten ?
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Re: Noten ?
von fauwly am 14.09.2010 11:32..... kaufen ... ansonsten hier:
http://spielmannszugcom.de/forum/t.6987890-re_gema.html#7071334
Zitat:
GEMA- Weitergabe von Noten/ Notenmaterial
von: fauwly am 02.03.2010 07:56:55
Weitergabe von Noten/ Notenmaterial
Kurz und oberflächlich zu diesem brisanten Punkt:
Grundsätzlich ist auch die Weitergabe von Notenmaterial/ Noten verboten !
Jeder sollte wissen, wenn die GEMA vor der Tür steht wird es JEDEM Hobbymusiker/ Vereinsvorstand etc. nicht mehr egal sein, ob ich Originale oder Kopien verwende. Kann ich keine Originale (inkl. Rechnung/ Beleg) vorweisen wird das sehr sehr teuer (siehe auch Kopierschutz der GEMA)
Soll heißen:
Es ist nicht erlaubt käuflich erworbene Noten (wäre ja auch blöd Noten zu kaufen und sie an andere Gruppen/ Vereine kostenlos weiterzugeben) ohne Genehmigung des Rechteinhabers/ seines Vertreters:
im Original zu Aufführungszwecke weiterzuverkaufen
als Kopie zu verschenken
zu verleihen
zu tauschen.
Das Aufführungsrecht an einer Notenausgabe erhält man (als Verein) nur dann, wenn man die Noten käuflich beim Verlag/ im Handel etc. erworben hat.
Siehe auch zum Thema: "Kopierschutz" auf www.gema.de
http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"
von: fauwly am 02.03.2010 07:56:55
Weitergabe von Noten/ Notenmaterial
Kurz und oberflächlich zu diesem brisanten Punkt:
Grundsätzlich ist auch die Weitergabe von Notenmaterial/ Noten verboten !
Jeder sollte wissen, wenn die GEMA vor der Tür steht wird es JEDEM Hobbymusiker/ Vereinsvorstand etc. nicht mehr egal sein, ob ich Originale oder Kopien verwende. Kann ich keine Originale (inkl. Rechnung/ Beleg) vorweisen wird das sehr sehr teuer (siehe auch Kopierschutz der GEMA)
Soll heißen:
Es ist nicht erlaubt käuflich erworbene Noten (wäre ja auch blöd Noten zu kaufen und sie an andere Gruppen/ Vereine kostenlos weiterzugeben) ohne Genehmigung des Rechteinhabers/ seines Vertreters:
im Original zu Aufführungszwecke weiterzuverkaufen
als Kopie zu verschenken
zu verleihen
zu tauschen.
Das Aufführungsrecht an einer Notenausgabe erhält man (als Verein) nur dann, wenn man die Noten käuflich beim Verlag/ im Handel etc. erworben hat.
Siehe auch zum Thema: "Kopierschutz" auf www.gema.de
http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"
http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"
Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)