Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
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Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
von Nachtwache am 21.11.2012 16:20hallo liebe spielleute,
im zusammenhang mit dem i-net wird immer wieder über die privatsphäre und das einstellen von fotos gesprochen/geschrieben. grundsätzlich ist es doch so (oder lieg ich da falsch), dass jmd, der mich fotografiert, mein einverständnis einholen muss, es sei denn, ich nehme an einer öffentlichen veranstaltung teil.
d.h. doch, werde ich als spielmann auf einem schützenfest fotografiert, so muss ich damit leben. mir als erwachsenen macht das nix aus.
wie ist es aber mit den eltern der kinder? muss der spielmannszug diese auf die "gefahr" hinweisen? wie handhabt ihr das? kann der vorstand zur verantwortung gezogen werden, wenn während eines umzugs oder konzerts ein foto eines kindes gemacht wird und nachher in der zeitung o.ä. veröffentlicht wird?
weiß da jmd. bescheid?
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Re: Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
von Vivanini am 21.11.2012 19:31Hallo Nachtwache,
dazu gibt das Kunsturhebergesetz von 1907 Auskunft und zwar die §§ 22 und 23.
§ 22 regelt, dass "Recht am eigenen Bild". Die Person, die fotografiert werden soll, muss einwilligen, am besten schriftlich.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre müssen die Eltern zustimmen.
Ausnahmen regelt der § 23.
Das sind
a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte (z.B. Politiker)
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.
Ausnahme c) wird ja beim Spielmannszug interessant.
Es muss sich hierbei aber um öffentliche Veranstaltungen handeln. Bei Veranstaltungen, die von privaten Veranstaltern durchgeführt werden, sind deren AGB zu beachten.
Und die Veranstaltung muss im Vordergrund stehen. Es darf also keine Person aus der Anonymität geholt werden (z.B. Zoom)
Wird jemand fotografiert ohne sein Einverständnis, kann der Fotograf zur Verantwortung gezogen werden. Er muss das Einverständnis desjenigen bzw. der Eltern haben.
Im Spielmannszug könnte man das Problem ganz einfach lösen. Man sammelt Einverständniserklärungen der Eltern ein, dass die Kinder fotografiert, gefilmt werden dürfen und das dieses Material auch veröffentlicht werden darf.
Ob man das für jeden Auftritt macht oder einmal im Jahr muss der Verein entscheiden.
Liegen die Einverständniserklärungen vor, so kann der Vorstand dies dem Veranstalter auch signalisieren, dass gegen Aufnahmen jeglicher Art keine Einwände bestehen.
Und ich glaube kein Spielmannszug ist böse, wenn er in der Presse erscheint, oder?
Ich hoffe ich konnte so ein wenig Licht ins dunkel bringen. (Ist aber hier auch nur kurz angerissen. )
LG Anja
Re: Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
von Nachtwache am 23.11.2012 08:46hallo Anja,
danke für deine ausführungen. so ähnlich habe ich es mir aus verschiedenen kommentaren in verschiedenen foren bereits zusammengereimt, jedoch waren mir die "zuständigen" §§ nicht bekannt. herzlichen dank.
nun meine frage in die runde:
sammelt ihr bei eurem verein entsprechende einverständniserklärungen? und wenn, wie?
ist so etwas wirklich nötig?
wir machen es bisher nicht.
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Re: Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
von flutino am 26.12.2012 11:01Hallo zusammen,
ja wir haben die Einverständnisserklärungen. Diese ist direkt auf der Anmeldung zum MItglied ins Orchester vorhanden. Inclusive Ton und Bildaufnahmen mit dem Hinweis das sie für Vereinszwecke veröffentlicht werden dürfen.
Wenn man das nicht hat kann man doch einfach ein Schreiben aufsetzen und dieses von allen Mitgliedern unterschreiben lassen.
Musik schafft Freu(n)de
Grüße aus Erftstadt
Deutscher Meister 2010 der BDMV
Flutino
Re: Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
von stefan1812 am 28.12.2012 09:35Hallo!
Ja, genauso machen wir es bei uns auch! Bis heute gab es damit auch keine Probleme. Wir haben in unser Chronik einen Counter, der bis heute 21.600 Fotos und 232 Videos aufzählt. Nicht alles wird online gestellt, aber in der Regel können die meisten Bilder über ein Online-Album angeschaut werden. Fotos und Videos von vereinsinternen Veranstaltungen bleiben ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten! Hauptsächlich dienen diese Fotos der Motivation und der Festigung der Gemeinschaft. Aber auch zur Überprüfung der Marsch- und Aufstellordnung lassen sich andere Bilder wiederum gut auswerten! Videos von Auftritten werten wir nur bedingt aus, da die Qualität unseres Equipments für diese Zwecke nicht ausreicht. Erfahren wir von Videos, die ohne unsere Zustimmung online gestellt werden, haben wir diese in der Vergangenheit untersagt. Meist ist es jedoch so, dass wir für externe Aufnahem von Videos gefragt werden, dann können wir entsprechend reagieren. Ist es auf einem Festival oder einer anderen größeren Veranstaltung hat man fast keine Möglichkeit Videos zu unterbinden, da insgesamt ja auch andere Aufnahmen gemacht werden. Wer diese Möglichkeiten dennoch ausnutzen will, der wird es tun, ohne das man etwas davon bemerkt. Aber das kann auch bei jedem Gang durch die Fußgängerzone und auch ohne Mitgliedschaft in einem Verein geschehen. Darüber sollten sich alle Erziehungsberechtigten und Eltern klar sein, wenn es um die Privatsphäre oder den Schutz ihrer Kinder geht. Wenn Erwachsene aus unterschiedlichen Gründen einmal die Veröffentlichung nicht mochten, haben wir diesen Wunsch im vollen Umfang respektiert.
Also, es funktioniert so ganz gut!
Re: Fotos auf Umzügen und die Privatsphäre der Spielleute
von Nachtwache am 28.12.2012 15:21danke für eure antworten.
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