Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial ist „Diebstahl“ !

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


fauwly

-, Männlich

  Instrumentenwart(in)

Beiträge: 480

Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial ist „Diebstahl“ !

von fauwly am 29.05.2012 06:20

Hallöle !

Aus gegebenem Anlass:

Damit alles irgendwo einen Abschluss bekommt, habe ich als Anlage (Link) einen „Flyer" (Link öffnet im PDF- Format) der „VG- Musikedition" beigefügt. Auf diesem Flyer ist nochmal sehr kurz, deutlich und eigentlich auch sehr klar zusammengefasst, warum weitergeben und kopieren von Notenmaterial eine „Straftat" ist. Vielleicht wird zukünftig alles etwas klarer und (selbst-) verständlicher !

Also, dann nehmen wir uns nun alle ein wenig zurück und denken mal über den Inhalt des Flyer nach. Ein wichtiges Stichwort bzw. ein wichtiger Hinweis, in diesem Flyer, wäre für mich: „... fehlendes oder mangelndes Unrechtsbewusstsein .... !" Was aber nicht vor Strafe schützt !

http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack_2012-03-07.pdf

Quelle: www.vg-musikedition.de

Fazit: „Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial (auch ... „... malen nach Zahlen..") und Weitergabe solcher Dinge ist bzw. bleibt Diebstahl, bleibt eine Urheberrechtsverletzung und ist somit Verboten !"

VG

http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"

Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"

Die Querflöte (Böhmflöte)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.05.2012 06:24.

Guenni

58, Männlich

  Jugendvertretung

Beiträge: 36

Re: Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial ist „Diebstahl“ !

von Guenni am 29.05.2012 07:58

Guten morgen Fauwly,

sehr Intersanter Lesestoff.
Werde es auch mal an meinen Vorstand weiterleiten.
Was ich allerdings, wie ich zugebe, auf die schnelle nicht
gelesen habe, ist wie es sich verhält, wenn z.B. mein
Verein Noten kauft und dann an uns Mitglieder zum
lernen / Üben weitergibt.
Will das Thema aber nicht neu entfachen.

LG
Günni

Antworten

the-x-pack

41, Männlich

  Jugendvertretung

Beiträge: 63

Re: Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial ist „Diebstahl“ !

von the-x-pack am 30.05.2012 21:31

Hallo,

erst mal zu fauwlys Beitrag: ich werde den Flyer ebenfalls ausdrucken und unserem Vorstand zur Verfügung stellen, obwohl ich eingestehen muss, mir auch eine Zeit lang keine Gedanken über das Urheberrecht und die Konsequenzen der Nichtbeachtung gemacht zu haben.

@Günni: das kommt auf die vom Verein angeschaffte Ausgabe an! 

Ich habe hier eine Ausgabe des "Deutschmeister Regimentsmarsch" aus dem Escher-Verlag liegen, wo in einem gesonderten Beiblatt "Urheberrecht" zwar das Vervielfältigen grundsätzlich untersagt ist, jedoch mit Erwerb dieser Ausgabe das Kopieren für vereinsinterne Zwecke ausdrücklich gestattet wird.
Ein Passus in der Komplettausgabe des "Mars der Medici" (leider kann ich gerade nicht sagen welcher Verlag und ich bin zu faul gucken zu gehen) untersagt jedoch jegliches Vervielfältigen.

Gruß

Marc
 

Antworten

fauwly

-, Männlich

  Instrumentenwart(in)

Beiträge: 480

Re: Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial ist „Diebstahl“ !

von fauwly am 31.05.2012 05:42

Hallöle !

Damit ist eigentlich alles gesagt (siehe auch Suchfunktion ):

Zitat:

GEMA- Notenmaterial kopieren

von: fauwly am 02.03.2010 06:43:22

Kopieren von Notenmaterial/ Noten

Grundsätzlich ist das Kopieren von Noten/ Notenmaterial nach § 53 Absatz 4a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verboten. Die Rechte zu einem Musikwerk liegen in der Regel entweder beim Komponisten oder beim editierenden Verlag (Verlag, in dem eine Komposition erschienen ist und vertrieben wird). Es ist auch verboten, nur mal schnell noch Noten für eine Probe zu kopieren.

Kopien sind unter der Voraussetzung erlaubt wenn es sich dabei um die Aufnahme in ein eigenes Archiv handelt und die Originale (zzgl. Kaufbeleg) vorliegen oder für den persönlichen Eigengebrauch.

Das bedeutet, dass sich die original Noten in den Mappen der Musikanten zu befinden haben und eine Kopie davon im Archiv liegen darf. Ausnahme wäre, wenn vom Verlag, der GEMA oder VG Musikedition etc. – eine Genehmigung für Kopien vorliegt. (Werk ist nicht mehr erhältlich, Schutz vorm Zerfall, Archivierung usw. siehe auch oben)

Beispiel: Beinhaltet der Notensatz 20 Flötenstimmen und ich habe 22 Flötisten, muss ich (genaugenommen) zwei Original- Stimmen (beim Verlag) nachbestellen und kaufen !

Die zuständigen Stellen dürfen (mit Staatsanwalt) Prüfungen in Notenmappen, Übungs- und Probenräumen, auf PC´s, in Notenschränken etc. durchführen !

http://vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack_2009.pdf

  
Zitat:

Re: GEMA
von: 5stroke am 02.03.2010 07:51:31
Es gibt allerdings auch Verlage, die das Recht, beliebig viele Kopien für den eigenen Verein anzufertigen, lizensieren.
Nur der Vollständigkeit halber ...

http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"

Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"

Die Querflöte (Böhmflöte)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 31.05.2012 05:51.

Guenni

58, Männlich

  Jugendvertretung

Beiträge: 36

Re: Unerlaubtes kopieren von Notenmaterial ist „Diebstahl“ !

von Guenni am 07.06.2012 08:11

Ist halt ein Thema mit vielen Fallen  :)

Antworten

« zurück zum Forum