GEMA
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Re: GEMA
von 5stroke am 02.03.2010 12:37... es wird wohl auf "wo kein Kläger da kein Richter" hinaus laufen ...
So lange legal erworbene Noten im Spiel sind, wird es sicher im Regelfall auch keine Probleme geben (was die Ausnahmen ja nicht ausschließt ).
Und letztlich sind Noten für Spielleute ja auch noch in Preisklassen, wo man nicht gleich umfallen muss ... also dürfte kaufen ja auch kein Problem sein ...
Re: GEMA
von fauwly am 03.03.2010 06:42Hallo 5stroke !
Yepp, denke auch, dass es darauf hinauslaufen wird und auch hinausläuft
Was die Preise angeht- so stimme ich Dir zu- sind die im Spielmannsbereich sehr human und moderat.
Wenn man sich Ausgaben der Blasmusik ansieht (vom Marsch bis zum symphonischen Werk), sind die Preise ja unglaublich hoch und stark gestiegen (teilweise fragt man sich mit welchem RECHT ?).
Deshalb ist kaufen wirklich die beste Lösung !
VG
http://mammusic.de.tl/ Ihr Fachverlag in Sachen (Spielleute-)"Musik und Mehr"
Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
GEMA- Musikverbände Pauschal-/ Rahmenverträge
von fauwly am 03.03.2010 08:11Musikverbände Pauschal-/ Rahmenverträge
Es existieren zwischen den großen Musikverbänden in Deutschland und der GEMA
sog. Pauschal- bzw Rahmenverträge, um möglichst kostengünstig GEMA - Beiträge oder Tarife zu bekommen.
Es lohnt sich also schon bei Verbänden anzufragen oder Mitglied in solchen Verbänden zu sein. Kostenersparnisse von 10 % bis 20 % (über den entspr. Verband) sind sicher drin !
Unter Umständen kann auch eine persönlicher Kontakt und eine persönliche Verhandlung mit der GEMA erfolgreich sein.
Gleichzeitig bietet die GEMA auch einen Sozial- und Kulturtarif, Tarife im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit usw. ! Man muss sich nur trauen den Kontakt aufzunehmen.
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Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von fauwly am 08.03.2010 06:14Hallöle !
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass auch Partys (z. B. zu oder im Anschluss eines Musikfestes)
gemeldet werden müssen ! Soll heißen, legt ein DJ oder MC irgendwelche Scheiben auf oder tut
etwas vergleichbares- ist es der GEMA und GVL zu melden. Das gilt für CD`s und selbsgeranntes bzw.
gesampeltes Zeugs (letzteres wird sehr teuer) !
http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/
VG
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Fachbericht zum Thema:
"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von fauwly am 24.05.2011 13:02Hallöle !
Mal zur weiteren Info- Thema: „Kopieren von Noten“, „Weitergabe von kopierten Werken/ Notenmaterial“ und „musizieren spielen aus kopiertem Material“!
Neuerdings übernimmt die GEMA auch die „Rechtewahrnehmung“ der „VG Musikedition“. Die VG Musikedition ist neben der GEMA eine weitere urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Sie vertritt u. a. Rechte von Komponisten, Textern und Verlagen.
Ebenfalls als Hinweis:
Findet z. B. ein öffentliches Konzert statt, kann die GEMA innerhalb/ während dieses Konzertes prüfen/ prüfen lassen (auch danach), ob die Musiker aus kopiertem Notenmaterial, genehmigten Notenkopien musizieren oder aus Originalblättern/ - vorlagen spielen. Gleiches kann und wird auch für Ausbildungsliteratur gelten !
Grundsätzlich kann es überall und immer zu solchen (vor- Ort- ) Prüfungen durch die GEMA bzw. deren Vertreter(n) kommen ! Ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen und war recht teuer. Geldstrafen sind immer beliebter als Gefängnisstrafen
Zusammengefasst:
Urheberrecht- Strafrecht
Urheberrecht- Schadensersatz
VG
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"Interpretation im Spielleutebereich"
Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA - im eigentlichen Sinne
von Nachtwache am 24.05.2011 17:23wer trägt eigentlich die verantwortung, etwas bei der GEMA zu melden.
in der kirchenmusik gibt es rahmenverträge, die, was die GEMA betrifft, gottesdienste, offenes singen, kirchenkonzerte pauschal abdeckt. (lediglch eine playlist sollte eingereicht werden). bei pfarr- oder gemeindefesten bin ich mir schon nicht mehr sicher...
wenn ich dann dabei an schützenfeste/karnevalsumzüge denke, ist doch hier der veranstalter in der pflicht - und macht das ja auch.
nehme ich aber das andere extrem:
tante hilde wird 75 und ihr mann heribert bestellt ihr ein ständchen. dann gehe ich davon aus, dass dieses event i.a. an der gema vorbeigeht. würde hier also eine kontrolle stattfinden, wen würde die GEMA dann bei den hammelbeinen packen? den auftraggeber (onkel heribert) oder die musikgruppe spielmannszug pfeifenbach. oder das restaurent "am ende des universums", weil es die feier ausrichtet?
Verbietet Blasmusik - Bürgerinitiative Jericho
Re: GEMA
von fauwly am 24.05.2011 17:45Der Veranstalter:
Anmeldung von Veranstaltungen (Musikfeste, Ständchen, Abendkonzerte, Kirchenkonzerte etc.)
Grundsätzlich sind alle Einzelveranstaltungen mit Musikern ca. 1 Woche, jedoch spätestens drei Tage vor der Durchführung mit folgenden Angaben bei der GEMA (z. B. zuständige Bezirksdirektion) anzumelden:
Genaue Anschrift des Veranstalters
Tag oder Tage der Veranstaltung / en
Art der Veranstaltung / en
Ort der Veranstaltung / en
Name des Veranstaltungslokals (Halle oder Zelt)
Größe des Veranstaltungsraumes in qm (von Wand zu Wand gemessen)
Höhe des Eintrittsgeldes
Bei Anmeldung von Konzerten oder Musikfesten sind immer ein Programm und eine Festschrift mit
einzusenden. Die Musikfolgen (die gespielten Musikstücke) sind innerhalb einer Woche nach jeder Veranstaltung der GEMA zu melden. Bitte das Formular für Musikfolgen verwenden. Es genügt aber auch eine Aufstellung aus dem Computer, mit Adresse des Meldenden, es muss nicht zwingend das GEMA - Formular sein, und kann z. B. als e-Mail - Anhang gesendet werden.
Diese sind bei der GEMA, im Internet unter
http://www.gema.de/veranstaltungen
Die GEMA hat mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass ab Januar 2009 die örtliche Presse und das Internet verstärkt kontrolliert und ausgewertet werden. Die GEMA erfährt von den meisten Veranstaltungen aus den Medien, die sie von einem Vertragsunternehmen überwachen lässt.
Vereine, die eine Veranstaltung nicht melden, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben der GEMA-Gebühr werden ein Kontrollzuschlag und weitere prozentuale Zuschläge erhoben.
http://www.gema.de/
Die meisten (Laien-) Verbände in Deutschland- nicht nur die Kirchen:
Musikverbände Pauschal-/ Rahmenverträge
Es existieren zwischen den großen Musikverbänden in Deutschland und der GEMA
sog. Pauschal- bzw Rahmenverträge, um möglichst kostengünstig GEMA - Beiträge oder Tarife zu bekommen.
Es lohnt sich also schon bei Verbänden anzufragen oder Mitglied in solchen Verbänden zu sein. Kostenersparnisse von 10 % bis 20 % (über den entspr. Verband) sind sicher drin !
Unter Umständen kann auch eine persönlicher Kontakt und eine persönliche Verhandlung mit der GEMA erfolgreich sein.
Gleichzeitig bietet die GEMA auch einen Sozial- und Kulturtarif, Tarife im Rahmen von Kinder- und Jugendarbeit usw. ! Man muss sich nur trauen den Kontakt aufzunehmen.
Ansonsten gilt für den letzten Absatz:
Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind öffentlich (= Anmeldung), die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht (möglicherweise Schwamm drüber ...). ABER
Bei der Klärung der Frage, ob die eigene Party/ Feier öffentlich ist oder nicht, hilft ein Blick ins Urheberrechtsgesetz:
„Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob eine geplante Musiknutzung öffentlich - und damit lizenzpflichtig - ist oder nicht, hilft die jeweils zuständige GEMA-Bezirksdirektionen weiter !
VG
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von fauwly am 25.05.2011 05:47Hallöle !
Im letzten Fall waren es ein hoher vierstelliger Euro- Betrag und die zusätzliche Anschaffung der kompletten Notenausgaben. Wenn man bedenkt, das Noten in einem Blasorchester z. B. so ca. bei 100,- € bis 200,- € (und mehr) per Ausgabe liegen, dann ist das schon etwas. In o. g. Fall mussten eben zusätzlich alle die Stücke/ Werke gekauft werden, die den Musikern/ dem Orchester nur in Form einer Kopie vorlagen. Nun kann sich jeder selber seine Gedanken zu dem Thema machen und überlegen was auf einen Verein- bei Fehlverhalten- (finanziell) zukommen kann.
Tun wir lieber nicht so als 1. ginge uns das nichts an und 2. kann uns nicht passieren. Im Gegenteil !
Hier, damit die Suche ein Ende hat, die Bezirksdirektionen der GEMA.
Bei Fragen kann man sich an diese Einrichtungen wenden. Die helfen dort bei
konkreten Fragen sogar weiter:
GEMA- Bezirksdirektionen
Ansonsten weitere Infos und Unterlagen hier: www.gema.de
VG
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Die Querflöte (Böhmflöte)
Re: GEMA
von Nachtwache am 31.05.2011 21:06@fauwly:
danke für die ausführlichen antworten.
es muss also für einen verein, der mitglied in einem verband ist, trotz allem bei jedem auftritt noch eine gema-gebühr (ggf. ermäßigt wg. rahmenvertrag) abgeführt werden. - hab ich das richtig verstanden?
nochmal zur unterscheidung: das ist bei kirchlichen veranstaltungen (ausnahme pfarr- und gemeindefest ???) anders. da wird jährlich eine pauschale gezahlt, die alle auftritte in gottesdiensten und sakralen konzerten abdeckt. es wird also nicht mehr jedes konzert, jeder gottesdienst einzeln abgerechnet. sehrwohl sollte aber nach einem konzert eine playlist an die gema übersandt werden
zum thema ständchen:
ich hab es jetzt so verstanden: wer ein ständchen bestellt (zu omas 80. geb.) müsste dies auch der gema melden und dort bezahlen? der verein könnte also nicht belangt werden.
ich frage deshalb, weil ich davon ausgehe, dass der "veranstalter" dieses ständchen i.a. wohl nicht meldet.
Verbietet Blasmusik - Bürgerinitiative Jericho