parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

1  |  2  |  »  |  Letzte [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


the-x-pack

41, Männlich

  Jugendvertretung

Beiträge: 63

parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von the-x-pack am 01.02.2013 10:13

Hallo,

da es in unserem Verein momentan nicht recht vorwärts geht (eigentlich untertrieben formuliert, denn es geht abwärts), ich aber trotzdem weiter Musik machen und mich auch weiterentwickeln möchte, überlege ich, im örtlichen Musikverein eine Ausbildung an der Querflöte (also eine Konzert- / Böhmflöte, nicht Spielmannsflöte) zu beginnen.

Da mein Herz aber nach wie vor an meinem alten Verein hängt, bei dem ich mit meinen 30 Jahren nun auch schon beinahe 22 Jahre angehöre, möchte ich mein Engagement dort gerne weiterführen.

Nun meine ich schon öfter gelesen zu haben, dass es hier Forenmitglieder sind, die ebenfalls mehrgleisig fahren und mich würde interessieren, wie eure Erfahrungen damit sind. Wird es innerhalb des Vereins tolleriert? Wie verhaltet ihr euch bei "Kollisionen" von Terminen etc. pp.?

liebe Grüße

Marc

Antworten

Bochumer01

52, Männlich

  musikalische(r) Leiter(in)

VIP Bronze

Beiträge: 355

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von Bochumer01 am 12.02.2013 17:48

 Hallo Marc,

da ich auch momentan zweigleisig fahre, möchte ich Dir hier ein paar Tipps geben.

Zuerst solltest Du dich mit dem Vorstand deines derzeitigen Vereins darüber unterhalten und dir ggf. eine schriftliche Genehmigung geben lassen, dass Du in dem anderen Verein lernen und spielen darfst.

 Mit dieser mündlichen oder schriftlichen genehmigung gehst du zu dem anderen Verein und sprichst dort auch über deinen Wunsch, dass Du dort musizieren möchtest.

Dann die allerwichtigste Grundregel, wenn Du in beiden Vereinen spielen darfst ist, dass Du einen "Hauptverein" hast. In diesem Falle ist es wohl dein jetziger Spielmannszug. Das soll bedeuten, dass der Hauptvereinen bei Proben und Auftritten Vorrang hat.

Oder wenn beide Vereine an einem gleichen Ort einen Auftritt (Standspiel / Konzert) haben, da kann man auch mal die Uniform zwischendurch wechseln. Bei Umzügen geht das nicht, da sollte dann der hauptverein an erster Stelle stehen. Es sei denn, dass der hauptverein Dir für diesen Auftritt wiederum eine Genehmigung erteilt, dass Du in dem anderen Verein spielen darfst.
Diese genehmigungen müssen nicht immer schriftlich sein, man kann dies im Vorfeld auch auf Proben oder Versammlungen besprechen.

Wenn Du noch mehr Informationen haben möchtest, wie das bei mir so läuft, oder auch zu einer Zeit gelaufen ist, in der ich bei vier Vereinen gleichzeitig gespielt habe, dann melde Dich per PN bei mir damit ich Dir meine Handy-Nr. mitteilen kann.

Es ist leichter soetwas mündlich zu erklären, als schriftlich zu erklären.


GUT-SPIEL und GLÜCK-AUF
aus Bochum (im Ruhrgebiet/Ruhrpott)
Bochumer01
Martin Schmidtke

Antworten

Nachtwache

52, Männlich

  stellvertretende(r) Ausbilder(in)

Beiträge: 86

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von Nachtwache am 14.02.2013 12:48

hallo bochumer01,

warum braucht man vom vorstand des "haupt"vereins eine bescheinigung???? das irritiert mich ja komplett.
mein chef im beruf verlangt vollen einsatz von mir, gehe ich einer nebentätigkeit nach, muss ich das angeben - das sehe ich ein. trete ich in eine politische partei ein, darf ich im allg. auch nicht gleichzeitig in einer anderen partei sein (das könnte sogar gesetzlich geregelt sein...). das sehe ich auch ein.

aber wenn mir mein verein vorschreiben wollte oder nur im ansatz andeuten würde, dass ich mir vom vorstand eine genehmigung (sei es schriftlich, sei es mdl.) erteilen lassen müsste, dann wäre das nachfolgende gespräch sehr kurz!!!

wenn der eine im spielmannszug tätig ist und gleichzeitig fußball spielt, lässt er sich doch auch nix genehmigen, oder?

ich jedenfalls würde mir KEINE genehmigung erteilen lassen (wollen).

in jedem falle würde ich natürlich meinen tambourmajor von meinem vorhaben in kenntnis setzen und auf verständnis hoffen, oder ggf. meine lage erklären.

aber genehmigung???? pffff

gut schlag
diethelm

Verbietet Blasmusik - Bürgerinitiative Jericho

Antworten

kinau

56, Männlich

  Mitglied

Beiträge: 4

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von kinau am 15.02.2013 00:58

Hast vollkommen Recht,das kenne ich auch von uns

Antworten Zuletzt bearbeitet am 15.02.2013 01:00.

Guenni

58, Männlich

  Jugendvertretung

Beiträge: 36

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von Guenni am 16.02.2013 19:44

Also ich fahre auch zweigleisig, was mein "Stammverein" aber auch weiss.
Eine Genehmigung irgendeiner Art habe ich nicht, würde ich auch so nicht wollen.
Ich habe den zweiten gesagt, das mein erster Verein allerdings immer Vorrang hat,
bei Terminüberschneidungen.
Und soll ich euch was sagen, das funktioniert.

Antworten

the-x-pack

41, Männlich

  Jugendvertretung

Beiträge: 63

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von the-x-pack am 25.02.2013 14:59

Hallo,

hatte gar nicht mitbekommen, dass sich hier doch jemand zu Wort gemeldet hat. Erst mal vielen Dank für eure Antworten!

Natürlich würde ich meinem Stammverein mitteilen, dass ich auch in einem anderen Verein musikalisch tätig werden würde und nach Abschluss des sog. Schnupperkurses werde ich im evtl. neuen Verein nachfragen, ob das möglich ist, auch in einem anderen Verein (Stammverein) Musik zu machen.
Allerdings fände ich es befremdlich mir eine schriftliche Genehmigung vom Stammverein geben zu lassen. Zumal dort fast alles per mündlicher Absprache und Handschlag geregelt wird.

Im Grunde würden die beiden Sachen gut harmonieren: auf der einen Seite mein Stammverein dessen Schwerpunkt bei Marschmusik auf der Straße liegt, auf der anderen Seite ein Musikverein, wo eher konzertante Auftritte den Schwerpunkt bilden.
Allerdings würden sich, sofern ich im neuen Verein gut genug wäre, die Probentermine überschneiden, sobald ich ins "Stammorchester" aufsteigen würde. Stand jetzt wäre das aber nicht weiter schlimm, da ich seit Wochen umsonst immer zum Proben fahre, denn auf Grund miserabler Beteiligung (eine Hand reicht zum zählen teilweise aus) fällt das eh immer aus.

Ich lasse das weiter auf mich zukommen...

Gruß

Marc 

Antworten

Bochumer01

52, Männlich

  musikalische(r) Leiter(in)

VIP Bronze

Beiträge: 355

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von Bochumer01 am 03.04.2013 13:12

Es gibt in einen Vereissatzungen die Textpassage, dass man in keinem weiteren Verein gleicher Gesinnung tätig sein darf.

 
Und mit "Genehmigung" habe ich nur gemeint, dass es im Stammverein gesagt wird. Wenn dann aber vom Stammverein gesagt wird, dass es lt. Satzung nicht rechtens ist, dann kann man evtl. einen Antrag an die Mitgliederversammlung stellen.


Ich habe das auch nur geschrieben, damit the-x-pack nicht ungewollt Probleme mit seinem Verein bekommt.  


So ist er dann auf der sicheren Seite. Ich habe auch keine schriftliche Genehmigung, denn ich habe nur auf der Probe gesagt, dass ich, sofern der Stammverein keine Verpflichtung hat, auch in dem/den anderen Verein(en) spiele.  

GUT-SPIEL und GLÜCK-AUF
aus Bochum (im Ruhrgebiet/Ruhrpott)
Bochumer01
Martin Schmidtke

Antworten

BO-7

-, Männlich

  Ausbilder(in)

Beiträge: 60

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von BO-7 am 13.04.2013 23:39

Es ist aber schon einseltsames Gefühl, wenn man seinen Vereinskameraden dann an einem Tag in 2ter oder gar 3ter Uniform auftreten sieht. "Sind wir ihm nicht mehr gut genug oder was soll der Quatsch?" Wenn sich das terminlich und örtlich  trennen lässt, ist das eher kein Problem. Wir haben bei uns nun einmal diesen "Ehren"-Kodex und ich finde das auch gar nicht schlecht. Wenn ich mich für eine Gemeinschaft entscheide, stehe ich dafür ein und wenn mir das nicht reicht? Dann muss ich mich halt für ein anderes Revier entscheiden. Ich verstehe schon, wenn man sich unsicher ist oder wechseln möchte. Nun birgt das zwei- oder drei- oder mehrgleisige Fahren auch die Gefahr, das man dem einen oder anderen damit auf die Füsse tritt. So sind Menschen nun einmal gestrickt. Nichts für ungut, aber man sollte schon wissen ( ahnen ), was man für sich möchte. Jedenfalls kommen viele, wenn nicht die meisten, mit einer klaren Linie besser zurecht. Besser als WischiWaschi jedenfalls. Wenn mir jemand zeigen würde, das ich als Kamerad ihm nicht reiche.......Okay, erledigt.
Und hier rede ich nicht von Feuerwehr versus Spielmannszug oder Fußballverein...es geht um die " Gesinnung".

Warum soll alles grau und trist sein. Bunt soll es sein, am besten Rot und Gold...sonst wäre das Leben halb so schön!!!
www.VTC-Bochum-Werne.de

Antworten

Nachtwache

52, Männlich

  stellvertretende(r) Ausbilder(in)

Beiträge: 86

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von Nachtwache am 15.04.2013 08:04

@ the-x-pack

vor einigen jahren war unsere probenarbeit mangels interesse weigehend eingeschlafen. das eine bedingte das andere: es kamen wenig leute, also wurde nicht geprobt. es wurde nicht geprobt, also kamen die teilnehmer immer seltener und unregelmäßiger der damalige probenleiter tendierte auch er in die richtung, dass es sich bei den paar leuten mir der probe heute nicht lohne.
jetzt ziehen wir die probe durch, auch wenn wir mal (was nun äußerst selten vorkommt) nur mit 3 oder 4 flöten dasitzen. (man kann auch mit wenig flöten gute musik machen). es kommt also niemand mehr umsonst zur probe. denn es ist wirklich blöd, wenn man von etwas weiter entfernt anreist und dann nix passiert.
vielleicht solltet ihr an dieser einstellung zur probenarbeit mal in deinem stamm arbeiten.

@BO-7

in unserer satzung steht zum glück nix vergleichbares drin. das finde ich zudem auch sehr engstirnig. die musikalischen fähigkeiten eines spielmannszuges sind nunmal beschränkt. das hat nix mit "kamerad sein" zu tun. und die frage ist also, wo zieht man die grenze, wenn es da heißt in einem verein mit gleichem betätigungsfeld darf man nicht mitglied sein.... jeder sz ist doch anders oder zumindest die blaskapelle oder das flötenorchester oder der posaunenchor oder der männergesangverein oder oder oder....

Verbietet Blasmusik - Bürgerinitiative Jericho

Antworten

Sandra22

35, Weiblich

  passives Mitglied

Beiträge: 1

Re: parallele Mitgliedschaft in mehreren Vereinen

von Sandra22 am 17.04.2013 15:28

es geht alles.... man muss sich und den anderen nur bewusst machen, dass es einen HAUPTVEREIN gibt ....
Und das Auftritte etc. im eigenen Verein vorgehn ....

Liebe Grüße

Antworten
1  |  2  |  »  |  Letzte

« zurück zum Forum